EU-Schulprogramm – Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte

Wir möchten Kinder für Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte begeistern, damit sie ein gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten entwickeln. Im EU-Schulprogramm erhalten Kinder von 3 – 10 Jahren in Kindergärten, Häusern für Kinder und Schülerinnen und Schüler der 1.– 4. Klassen in Grund- und Förderschulen kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst, Gemüse und Milch und Milchprodukte. Das EU-Schulprogramm wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert.

Aktualisiert am: 02.10.2024
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Mädchen mit Zöpfen macht es einem Clown nach und hält sich eine kleine Tomate an die Nase. © gettyimages

Aktuelle Informationen zum Schuljahr 2024/2025

Wichtig für Lieferanten

Ab dem Schuljahr 2024/2025 ist ausschließlich eine Online-Antragstellung für die Lieferanten möglich. Die Antragstellung läuft über das Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung iBALIS.

Für Lieferanten – Antragstellung in iBALIS externer Link
Wichtig für Einrichtungen

Alle Einrichtungen müssen sowohl mit dem Poster als auch mit einem Hinweis auf der Homepage der Einrichtung auf die Teilnahme am EU-Schulprogramm hinweisen. Das Poster ist deutlich sichtbar und lesbar dauerhaft im Eingangsbereich – mindestens im DIN A 3 Format – anzubringen. Unter "Wichtige Unterlagen" finden Sie das Poster zum Download. Sie können auch selbst mit den Kindern ein Poster gestalten. Dafür nutzen Sie bitte die dort zur Verfügung gestellte Vorlage. Mit der Teilnahme am EU-Schulprogramm verpflichten sich die Einrichtungen flankierende pädagogische Maßnahmen durchzuführen. Dies sind mind. die aktive Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans im Kindergartenalltag bzw. die aktive Umsetzung des LehrplanPLUS für die Klassen 1 – 4 der Grund- und Förderschulen. Die Durchführung dieser flankierenden pädagogischen Maßnahmen müssen bei Kontrollen erklärt und belegt werden können und sind deshalb entsprechend für alle Gruppen und Klassen zu dokumentieren. Weitere zusätzliche Beispiele für flankierende pädagogische Maßnahmen zu den Themen Ernährung, Hauswirtschaft und Landwirtschaft finden Einrichtungen auf

Alltagskompetenzen – Angebote für Schulen und Kitas externer Link
Anfragen zur Teilnahme, Antragstellung und Abrechnung richten Sie bitte direkt an das

Kompetenzzentrum Förderprogramme an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) Heinrich-Rockstroh-Str. 10 , 95615 Marktredwitz Telefon: 0871 9522-4600 Fax: 0871 9522-4399

E-Mail: eu-schulprogramm@fueak.bayern.de

Informationen für Einrichtungen

Teilnehmen können
  • Grund- und Förderschulen (mit Kindern der Jahrgangsstufen 1 bis 4)   
  • Kindergärten und Häusern für Kinder (mit Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt)

Ihre Einrichtung (Schule, Kindergarten, Haus für Kinder) kann jederzeit in das EU-Schulprogramm einsteigen. Allerdings liefern nur zugelassene Lieferanten Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte. Wählen Sie daher einen Lieferanten für die Belieferung aus der Liste der zugelassenen Lieferanten aus und nehmen Sie mit diesem Kontakt auf. An welchem Wochentag Ihre Einrichtung welche Produkte erhält, vereinbaren Sie mit Ihrem Lieferanten. Eine (schul-)wöchentliche Lieferung ist grundsätzlich erwünscht. Durch die Umstellung auf die Online-Antragstellung für Lieferanten vereinfacht sich generell die Handhabung von Förderanträgen und – speziell für Sie als Einrichtung – Ihre notwendigen Arbeitsschritte in diesem Prozess. Lesen Sie dazu unbedingt das aktuelle Merkblatt für Einrichtungen 2024/2025.

Die Einrichtungen sind verpflichtet die Ausgabe der Lebensmittel an die Kinder in flankierende pädagogische Maßnahmen einzubetten. Kindergärten und Häuser für Kinder: Vorschulische Einrichtungen sind verpflichtet, den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan aktiv im Alltag umzusetzen. Schulen: Die Schulen sind verpflichtet, mind. die Inhalte des LehrplanPLUS aktiv im Schulalltag umzusetzen. Kindern sollen die Vielfalt und der Wert von Obst, Gemüse, Milch- und Milchprodukten nahe gebracht und gesunde Ernährungsgewohnheiten gefördert werden. Zugelassene Mittel- und Förderschulen mit den Klassen 5 – 10 sind ebenfalls verpflichtetet die Lieferungen pädagogisch zu begleiten, in dem sie das Thema Ernährung im Unterricht aufgreifen. Weitere zusätzliche Angebote des Staatsministeriums für flankierende Maßnahmen zu den Themen Ernährung, Hauswirtschaft und Landwirtschaft finden Einrichtungen auf

Alltagskompetenzen – Angebote für Schulen und Kitas externer Link

Alle Einrichtungen müssen die Umsetzung der flankierenden pädagogischen Maßnahmen dokumentieren. Die Einrichtungen müssen die Dokumentation bei Vor-Ort-Kontrollen vorlegen. Die belieferten Einrichtungen müssen mit dem aktuellen Poster und auf der Homepage der Einrichtung darauf hinweisen, dass sie am EU-Schulprogramm teilnehmen. Das Poster ist deutlich sichtbar und lesbar dauerhaft im Eingangsbereich – mindestens im DIN A 3 Format – anzubringen. Zur Verfügung stehen eine fertige Druckdatei oder eine Vorlage zum Selbergestalten. Einrichtungen unterliegen bei der Annahme bzw. Abgabe von Milch und Milchprodukten im EU-Schulprogramm grundsätzlich dem Lebensmittelrecht (insbesondere Einhaltung der Kühlkettenpflicht). Vor der Teilnahme bzw. vor Beginn der Lieferung wird daher dringend empfohlen, sich mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung in Verbindung zu setzen.

Die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder bemisst sich nach der Stichtagsregelung wie folgt:
  • in Häusern für Kinder und Kindergärten:
    die Anzahl der Kinder bis zum Schuleintritt, die am Stichtag 1. September 2024 in der Einrichtung für das Kindergartenjahr 2024/2025 registriert bzw. eine Platzzusage haben und mindestens 3 Jahre alt sind; d.h. (Vorschul-)Kinder, die im August 2024 noch in der Einrichtung registriert sind, im September 2024 aber in die Schule wechseln, werden nicht mehr mitgezählt. 
  • in Grund- und Förderschulen:
    die Anzahl der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4, die am Stichtag 1. September 2024 in der Schule für das Schuljahr 2024/2025 registriert bzw. angemeldet sind.

Diese Anzahl ist verbindlich für das gesamte Schul-/Kindergartenjahr. Eine Anpassung der Kinderzahlen während des Kita-/Schuljahres ist nicht mehr möglich!

Schulen, Kindergärten und Häuser für Kinder können sich von einem zugelassenen Lieferanten beliefern lassen. Der Abschluss eines Liefervertrages mit Ihrem Obst- bzw. Milch-Lieferanten wird empfohlen. Ein Wechsel des Lieferanten ist grundsätzlich nur schulquartalsweise möglich.

Liste der zugelassenen Lieferanten für Obst, Gemüse, Milch (PDF) - Staatliche Führungsakademie (FüAk) externer Link
Wichtige Unterlagen

Informationen für Lieferanten

Wichtige Unterlagen
Antrag auf Zuwendung

Ab dem Schuljahr 2024/2025 können Sie Ihren Antrag ausschließlich online über das Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung iBALIS stellen. Fragen zur Antragstellung beantwortet Ihnen das Komptenzzentrum Förderprogramme an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Antragstellung in iBALIS externer Link

Schuljahr 2023/2024

Allgemeine Formulare

FAQs zur Online-Antragstellung

Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten aus den Einführungsveranstaltungen zum EU-Schulprogramm zusammengefasst. Umfassende Informationen sowie weitere, hilfreiche Unterlagen und Dokumente zur Online-Antragstellung finden Sie bereits weiter oben auf dieser Seite. Bitte lesen Sie diese sorgfältig. Wir wünschen Ihnen einen guten Start auf iBALIS.

Wie kann man sich für die Online-Antragstellung bei iBALIS anmelden?

Neben Ihrer 10-stelligen Betriebsnummer benötigen Sie eine PIN. Bei verschiedenen Betriebsnummern benötigen Sie für jede Betriebsnummer eine eigene PIN. Die PIN können Sie beim LKV beantragen. Weitere Informationen und die Kontaktdaten des LKV finden Sie auf der iBALIS Anmeldeseite bzw. im Infoschreiben der FüAk vom 04.04.2023.

Infobrief: EU-Schulprogramm (ESP) im Schuljahr 2022/2023 – PIN-Beantragung für ESP-Online externer Link

Muss man jede Lieferbestätigung einzeln absenden?

Ja, jede Lieferbestätigung muss einzeln versendet werden. Egal ob sie manuell oder per Import angelegt wurde.

Was gilt für Einrichtungen, die die Produktgruppen "Obst und Gemüse" sowie "Milchprodukte" von zwei unterschiedlichen Lieferanten erhalten?

In diesem Fall können beide Lieferanten ihre jeweiligen Lieferbestätigungen für Milchprodukte bzw. Obst und Gemüse erstellen. Zu beachten ist, dass zwei verschiedene Lieferanten nicht dieselbe Einrichtung mit der gleichen Produktgruppe in derselben Lieferperiode beliefern dürfen.

Die Einrichtung hat zwei Wochen Zeit, die Lieferungen zu bestätigen. Sollte dies nicht geschehen, muss die Lieferbestätigung erneut versendet werden und Sie sollten ggf. die Einrichtung kontaktieren. Um den Link erneut zu versenden, müssen Sie die Lieferbestätigung in iBALIS öffnen und die Lieferbestätigung noch einmal verschicken. Sollte eine vorschulische Einrichtung die E-Mail-Adresse im BayKiBig aktualisieren müssen, so dauert es 24 Stunden, bis die Aktualisierung in iBALIS übernommen wurde. Dann erst können Sie die Lieferbestätigung noch einmal an die Einrichtung verschicken.

Müssen Einrichtungen auch in iBALIS angemeldet sein, um sich die Bestätigungen ansehen zu können?

Die Einrichtungen haben keinen Zugang zu iBALIS. Sie müssen nur den Einmallink in der Bestätigungsmail öffnen und bestätigen bzw. ablehnen.

Können die Einrichtungen sehen, welcher Lieferant sie beliefert?

Dies kann bei der Bestätigung über den Einmallink gesehen werden. Hier ist eine Kontrolle bzw. Abgleich durch die Einrichtungen sinnvoll.

Können die Einrichtungen bei einer Ablehnung der Lieferbestätigung auch einen Ablehnungsgrund angeben?

Dies ist nicht möglich. In diesem Fall sollte eine Klärung zwischen dem Lieferanten und der Einrichtung erfolgen.

Erhalte ich die Abrechnung dann auch über iBALIS oder weiterhin auf dem Postweg?

Die Bescheide werden weiterhin per Post versendet.

Portionspauschalen, -anzahl und Liefermengen

In den Tabellen sind die Portionspauschale (inkl. Lieferung) pro Portion, die maximal beihilfefähige Menge Obst/Gemüse sowie die maximal zuwendungsfähige Portionsanzahl Milch und Milchprodukte pro berücksichtigungsfähigem Kind und Lieferperiode dargestellt. Eine Mischung in der Produktgruppe Milch ist grundsätzlich möglich, sofern die maximale Portionsanzahl in der Summe je Lieferperiode nicht überschritten wird.

Eine Portion Obst/Gemüse bzw. Milch entspricht folgenden Mengen:
  • 100 Gramm Obst und Gemüse
  • 200 Milliliter Milch
  • 200 Gramm Buttermilch
  • 150 Gramm Joghurt/Quark
  • 30 Gramm Käse
Bei vierteljährlicher Antragstellung
Schulquartal
Lieferperiode
Portionspauschale
Maximale Portionsanzahl
Milch/Milchprodukte
Maximal zuwendungsfähige
Menge Obst/Gemüse
2. Schulquartal 24/25
November 2024 bis Januar 2025
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
7 Portionen
700 g
1. Schulquartal 24/25
August bis Oktober 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
5 Portionen
500 g
4. Schulquartal 23/24
Mai bis Juli 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
8 Portionen
800 g
3. Schulquartal 23/24
Achtung: Am Montag, 29.04.2024, und Dienstag 30.04.2024, sind Lieferungen NICHT mehr förderfähig, wenn die maximale Portionsanzahl/Menge für das 3. Quartal bereits ausgeschöpft ist. 
Februar bis April 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
9 Portionen
900 g
Bei monatlicher Antragstellung
Schulquartal
Lieferperiode
Portionspauschale
Maximale Portionsanzahl
Milch/Milchprodukte
Maximal zuwendungsfähige
Menge Obst/Gemüse
2. Schulquartal 24/25
November 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
3 Portionen
300 g
Dezember 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
2 Portionen 
200 g
Januar 2025
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
2 Portionen
200 g
1. Schulquartal 24/25
August 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
0 Portionen
0 g
September 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
1 Portion
100 g
Oktober 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
4 Portionen
400 g
4. Schulquartal 23/24
Juli 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
2 Portionen
200 g
Juni 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
4 Portionen
400 g
Mai 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
2 Portionen
200 g
3. Schulquartal 23/24
Achtung: Am Montag, 29.04.2024, und Dienstag, 30.04.2024, sind Lieferungen NICHT mehr förderfähig, wenn die maximale Portionsanzahl/Menge für April bereits ausgeschöpft ist.
Februar 2024
März 2024
April 2024
0,35 € konventionell
0,46 € biologisch
3 Portionen
3 Portionen
3 Portionen 
300 g
300 g
300 g